Tierpräparate ins Ausland versenden – was innerhalb der EU, in die Schweiz, nach Großbritannien und in die USA gilt
Foto: Asurnipal, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons
Kurz gesagt: Innerhalb der EU reisen Tierpräparate frei – die vorhandenen Dokumente gehen einfach mit. Für Länder außerhalb der EU (Schweiz, Großbritannien, USA, Norwegen) brauchen Präparate gelisteter Arten eine CITES-(Wieder-)Ausfuhrbescheinigung und oft eine Einfuhrgenehmigung des Ziellandes; dazu kommen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. Nicht gelistete Arten sind deutlich einfacher.
Innerhalb der Europäischen Union
Die EU ist für den Artenschutz ein Binnenmarkt. Ein Präparat aus Frankreich, Deutschland oder den Niederlanden darf mit seinen Unterlagen in jedes andere EU-Land geliefert werden:
- Nicht gelistete Arten: Rechnung und Herkunftserklärung genügen.
- Anhang B: Der Nachweis des legalen Erwerbs reist mit.
- Anhang A: Die exemplarbezogene EU-Bescheinigung gilt in allen Mitgliedstaaten.
Einige Länder haben zusätzliche nationale Regeln für heimische Arten. In Deutschland ist das vor allem das Bundesnaturschutzgesetz – für Sie als Käufer bedeutet es, die Dokumente aufzubewahren (§ 46 BNatSchG).
Schweiz
Die Schweiz ist CITES-Vertragsstaat, aber nicht Teil des EU-Binnenmarkts. Für Präparate gelisteter Arten gilt:
- Ausfuhr aus der EU: Der Verkäufer beantragt bei der zuständigen Behörde seines Mitgliedstaats eine Wiederausfuhrbescheinigung.
- Einfuhr in die Schweiz: Für Arten des CITES-Anhangs I und einige weitere verlangt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eine Einfuhrbewilligung; die Sendung muss beim Zoll angemeldet werden.
- Zoll und Steuern: Es fallen die Schweizer Mehrwertsteuer und gegebenenfalls Zollabgaben an; die EU-Rechnung wird netto ausgestellt.
Für nicht gelistete Arten – etwa ein Rehgeweih oder einen Fuchs – entfällt der CITES-Teil; es bleibt die normale Zollanmeldung.
Großbritannien
Seit dem Brexit ist Großbritannien Drittland. Das Vereinigte Königreich hat die EU-Artenschutzregeln weitgehend übernommen: Für Anhang-A- und Anhang-B-Arten ist in der Regel eine britische Einfuhrgenehmigung (APHA) nötig, dazu die EU-Wiederausfuhrbescheinigung. Planen Sie dafür mehrere Wochen ein.
USA und andere Länder
Die USA verlangen für Wildtierprodukte eine Anmeldung beim U.S. Fish and Wildlife Service; für gewerbliche Einfuhren braucht der Importeur eine Lizenz. Für Arten nach dem Endangered Species Act und für Meeressäuger gelten weitreichende Einfuhrverbote. Auch Kanada, Australien und Norwegen haben strenge eigene Regeln. Ein Versand ist möglich, aber nur nach gründlicher Prüfung im Einzelfall.
Ablauf bei NaturKabinett
- Anfrage vor dem Kauf: Nennen Sie uns Zielland und Inventarnummer. Wir prüfen den Status der Art und sagen Ihnen, welche Papiere nötig sind.
- Genehmigungen: Wir beantragen die Ausfuhrpapiere; eine Einfuhrgenehmigung beantragen Sie bzw. Ihr Spediteur im Zielland.
- Versand: Erst wenn alle Papiere vorliegen, versenden wir – mit den Originaldokumenten und einer Zollrechnung.
Innerhalb der EU liefern wir direkt; die Details stehen unter Versand & Lieferung.
Tipps für einen reibungslosen Versand
- Wählen Sie für Drittländer nicht gelistete Arten oder Repliken, wenn es schnell gehen soll.
- Bewahren Sie alle Originale auf – sie werden bei einer späteren Rückkehr in die EU erneut gebraucht.
- Kaufen Sie geschützte Arten für das Ausland nur nach Rücksprache; eine verweigerte Einfuhr kann zur Beschlagnahme führen.
Grundlagen zu den Papieren: CITES-Bescheinigung erklärt.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.
Häufige Fragen
Brauche ich für den Versand nach Österreich Papiere?
Nicht zusätzlich. Österreich gehört zur EU; Präparate reisen wie innerhalb Deutschlands mit ihren vorhandenen Dokumenten. Eine EU-Bescheinigung für Anhang-A-Arten gilt in allen Mitgliedstaaten.
Wie lange dauert eine CITES-Ausfuhrgenehmigung?
Erfahrungsgemäß einige Wochen, je nach Behörde und Saison auch länger. Braucht das Zielland zusätzlich eine Einfuhrgenehmigung, muss diese meist zuerst vorliegen.
Kann ich ein Präparat im Reisegepäck mitnehmen?
Innerhalb der EU ja, mit den Dokumenten. Über die EU-Grenze gelten dieselben CITES-Regeln wie beim Versand; die Ausnahme für persönliche Gegenstände deckt in der Regel keine neu gekauften Präparate geschützter Arten.